Binationale Paare.

Ein großer Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Praxis bildet die Betreuung binationaler Paare.


Wollen Ausländer in Deutschland heiraten, muss jeweils für jeden Verlobten geprüft werden, ob diese nach Heimatrecht heiraten können. Denn für die Voraussetzungen einer Eheschließung gilt ausländisches Recht bezogen auf ausländische Verlobten. Ich helfe Ihnen beim gesamten Anmeldungsprozess beim Standesamt (einschließlich zu besorgenden Dokumenten aus dem Ausland), sowie ggf. beim Kammergericht bzw. OLG, für das manchmal notwendige Verfahren auf Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.


Bei solchen Paaren ist wichtig, dass eine gründliche Prüfung erfolgt, was für ein Recht auf die Ehe anwendbar ist. So lässt sich nach deutschem Recht vereinbaren, welches Recht auf die Ehe anwendbar sein wird. Insbesondere kann vereinbart werden, nach welchem Recht die wirtschaftlichen Verhältnisse sich regeln, was für ein Recht zur Anwendung kommt im Falle einer Scheidung, etc. Ich berate in diesem Zusammenhang bezüglich eines möglichen Ehevertrages. Ich arbeite mit Notare zusammen, welche diese Verträge auf Englisch und/oder Spanisch verfassen und beurkunden können.

Auch sehr wichtig bei diesen Paaren ist die Frage der Scheidung: vor allem kann entschieden werden, wo das Scheidungsverfahren aufgerollt wird. Das hat bezüglich der Anerkennung des Scheidungsbeschlusses im jeweiligen Land große Auswirkungen.


Da ich auch Fachanwalt für Migrationsrecht bin, kann ich am besten die Folgen einer Eheschließung oder Scheidung für die aufenthaltsrechtliche Situation des ausländischen Ehepartners beurteilen.


 
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